Rezeptanfragen und Folgerezepte

adminZuletzt aktualisiert: 17.05.2026
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Folgerezept oder Erst-Verordnung?

Wenn Sie ein Medikament regelmäßig nehmen, das wir Ihnen schon einmal verordnet haben, sprechen wir von einem Folgerezept. Das kann ohne erneute Untersuchung ausgestellt werden — sofern Sie in unserer Quartalskontrolle waren und die Therapie unverändert läuft.

Für ein neu verordnetes Medikament oder eine Therapieänderung brauchen wir einen Termin.

Wie bestelle ich ein Folgerezept?

Drei Wege:

  • Telefonisch: 01234 / 56789-0 (Mo–Fr 8:00–12:00, Mo / Di / Do auch 14:00–17:30)
  • Per E-Mail: praxis@musterpraxis.example — bitte Name, Geburtsdatum, gewünschtes Medikament angeben
  • Beim nächsten Termin direkt

Wann ist mein Rezept fertig?

Folgerezepte stellen wir in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen aus. Sie können das Rezept entweder in der Praxis abholen oder wir senden es Ihrer Wunsch-Apotheke direkt zu (eRezept).

eRezept

Seit Anfang 2024 stellen wir Rezepte als eRezept aus. Sie brauchen dafür:

  • Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder
  • Die eRezept-App des Bundesministeriums oder
  • Einen Token-Ausdruck, den wir Ihnen mitgeben

Wichtige Hinweise

  • Bei Erstverordnung oder Therapieänderung kommen Sie bitte für einen Termin.
  • Betäubungsmittel (BtM) erfordern immer eine Untersuchung — keine telefonische Bestellung.
  • Privatrezepte für Selbstzahler-Medikamente kosten 5 € Bearbeitungsgebühr pro Rezept.
  • Bei akuten Anliegen: bitte immer Termin buchen, nicht über das Rezept-Telefon.